Ihr Versicherungsmakler in DarmstadtD&O-Versicherung – Persönlicher Schutz für Geschäftsführer und Führungskräfte
Als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter tragen Sie täglich weitreichende Entscheidungen. Doch schon ein vermeintlich kleiner Fehler kann hohe finanzielle Folgen haben – und Sie persönlich in Haftung bringen. Mit einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Insurance) sichern Sie sich gegen die finanziellen Risiken aus Managemententscheidungen ab.
Ihr Versicherungsmakler für Darmstadt und Umgebung
Als erfahreneVersicherungsmakler unterstützen wir Geschäftsführer und Unternehmer aus Darmstadt, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt und Umgebung dabei, die passende D&O-Versicherung abzuschließen.
Wir beraten Sie persönlich, vergleichen die besten Angebote am Markt und finden die Lösung, die wirklich zu Ihnen passt. Natürlich betreuen wir Sie auch bundesweit per Telefon oder Videoberatung.
Schützen Sie sich mit einer D&O-Versicherung zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern und sichern Sie gleichzeitig Ihr Unternehmen ab. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch – persönlich, telefonisch oder digital.
Leistungen und Vorteile der D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt Entscheidungsträger und Unternehmen vor den Folgen von Pflichtverletzungen. Damit bietet die D&O-Versicherung Sicherheit für Management und Unternehmen gleichermaßen.
Typische Leistungen sind:
- Schutz vor persönlicher Haftung: Manager haften mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen.
- Deckung von Vermögensschäden: z. B. durch fehlerhafte Investitionen oder Vertragsverstöße.
- Rechtsschutzfunktion: Übernahme der Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
- Schutz für das Unternehmen: falls interne Ansprüche gegen Organmitglieder erhoben werden.
- Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif).
Typische Schadenfälle in der D&O-Versicherung
Wenn es zu Managementfehlern oder Pflichtverletzungen kommt, haften Geschäftsführer und Inhaber persönlich – oft mit ihrem Privatvermögen.
In solchen Fällen schützt die D&O-Versicherung vor dem persönlichen finanziellen Ruin.
- Ein Geschäftsführer genehmigt einen Vertrag, der das Unternehmen später Millionen kostet.
- Ein Vorstandsmitglied versäumt gesetzliche Meldepflichten und verursacht Strafzahlungen.
- Eine Fehlinvestition führt zu erheblichen finanziellen Verlusten für das Unternehmen.
- Gesellschafter verklagen die Geschäftsführung wegen Pflichtverletzungen
Typische Fallstricke in in D&O-Versicherungen
Nicht jede Police bietet den gleichen Schutz. Eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler hilft Ihnen, die richtigen Tarife zu wählen und teure Lücken zu vermeiden. Denn gerade ohne fachkundige Unterstützung lauern viele Stolpersteine.
Häufige Stolpersteine sind:
Zu niedrige Deckungssummen: reichen im Ernstfall oft nicht aus.
Einschränkungen bei Innenhaftung: Ansprüche des eigenen Unternehmens sind nicht immer abgedeckt.
Unklare Bedingungen für ehemalige Geschäftsführer: Haftung besteht oft auch nach Ausscheiden.
Kein Schutz bei Vorsatz: vorsätzliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.
Komplexe Ausschlüsse: z. B. bei Insolvenznähe oder kartellrechtlichen Verstößen.
Ihre Vorteile
Bedarfsgerechte Auswahl
Wir vergleichen verschiedene Anbieter und Tarife.
Individuelle Beratung
Abgestimmt auf Unternehmensgröße, Branche und Risiko.
Transparenz
Klare Aufklärung über Kosten, Leistungen und Ausschlüsse.
Langfristige Betreuung
Wir begleiten Sie auch nach Vertragsabschluss und im Schadenfall.
Flexible Beratung
Vor Ort in Darmstadt, telefonisch oder digital – deutschlandweit.
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Unsere Experten suchen für Sie die passende Versicherung. Für Privat- und Firmenkunden.
FAQ – Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte sollten eine D&O-Versicherung abschließen – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ja, fahrlässige Pflichtverletzungen sind in der Regel abgesichert – Vorsatz hingegen nicht.
Mindestens 1–2 Millionen Euro, abhängig von Unternehmensgröße und Branche oft deutlich mehr.
Ja, Haftungsansprüche können auch nach Ausscheiden bestehen – viele Tarife beinhalten eine Nachhaftung.
In guten Tarifen ja – die sogenannte Innenhaftung ist besonders wichtig.