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Elementarschäden: Warum Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen sollten

Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau können nahezu jedes Gebäude treffen – nicht nur Häuser in bekannten Hochwassergebieten. Dennoch gehen viele Eigentümerinnen, Eigentümer und Mieter davon aus, dass ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung solche Elementarschäden automatisch abdeckt. Das ist häufig nicht der Fall.

Im Jahr 2024 verursachten Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft versicherte Schäden von rund 5,7 Milliarden Euro. Gleichzeitig verfügten zuletzt nur rund 57 Prozent der Wohngebäude in Deutschland über einen Versicherungsschutz gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum auch vermeintlich ungefährdete Gebäude betroffen sein können, welche Schäden ein Elementarschutz abdeckt und worauf Sie bei Ihren bestehenden Verträgen achten sollten. So können Sie mögliche Versicherungslücken frühzeitig erkennen und besser einschätzen, ob Ihr Schutz bei Starkregen, Hochwasser und Rückstau ausreicht.

Warum das Risiko nicht nur Häuser am Fluss betrifft

Viele denken bei Überschwemmung zuerst an ein Haus direkt am Fluss. Natürlich kann Flusshochwasser erhebliche Schäden verursachen. In der Praxis sehen wir aber, dass auch Gebäude betroffen sein können, die auf den ersten Blick gar nicht besonders gefährdet wirken.

Ein kurzer, heftiger Starkregen kann genügen. Wenn große Wassermengen in kurzer Zeit fallen, kann die Kanalisation überlastet sein. Wasser läuft dann über Lichtschächte, Kellertüren, Garageneinfahrten oder tieferliegende Fenster ins Gebäude. Auch Hanglagen, versiegelte Flächen, Innenhöfe oder ungünstige Grundstücksgefälle können das Risiko erhöhen.

Der GDV weist darauf hin, dass Schäden vor allem durch kurze, heftige Starkregen entstehen können und solche Ereignisse grundsätzlich überall in Deutschland auftreten können.

Für Sie bedeutet das: Die Frage ist nicht nur, ob ein Fluss in der Nähe ist. Entscheidend ist auch, wie Ihr Gebäude liegt, wie Wasser auf dem Grundstück abfließt, ob Rückstausicherungen vorhanden sind und welche Bereiche im Keller oder Erdgeschoss besonders empfindlich wären.

Abpumpen von Wasser nach einer Überschwemmung

Was unter Elementarschäden fällt

Der Begriff Elementarschäden sorgt immer wieder für Missverständnisse. Gemeint sind Naturereignisse, die über klassische Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel hinausgehen.

Typische Elementargefahren sind zum Beispiel:

  • Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Erdrutsch oder Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben

je nach Vertrag auch weitere Naturgefahren
Wichtig ist: Diese Risiken sind in vielen Wohngebäude- und Hausratverträgen nicht automatisch enthalten. Häufig muss ein zusätzlicher Baustein für Elementarschäden vereinbart werden.

Dabei sollten Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung getrennt betrachtet werden. Die Wohngebäudeversicherung betrifft das Gebäude selbst, also zum Beispiel Wände, Dach, Böden, fest verbaute Einrichtungen oder Gebäudetechnik. Die Hausratversicherung betrifft bewegliche Gegenstände im Haushalt, etwa Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Vorräte oder private Arbeitsmittel.

Gerade nach einem Wassereintritt im Keller können beide Bereiche betroffen sein: beschädigte Wände, Heizungsanlage oder Elektroinstallation auf der einen Seite, eingelagerte Möbel, Werkzeuge, Akten oder Haushaltsgegenstände auf der anderen Seite.

Typische Fehleinschätzungen aus der Beratung

In Gesprächen hören wir immer wieder ähnliche Sätze. Viele davon sind nachvollziehbar, können im Schadenfall aber zu unangenehmen Überraschungen führen.

„Ich wohne doch gar nicht am Wasser.“

Starkregen ist nicht an Flüsse oder Seen gebunden. Er kann lokal auftreten und sehr kleinräumig große Schäden verursachen. Ein Gebäude kann auch dann gefährdet sein, wenn es nicht in einem bekannten Hochwassergebiet liegt.

„Wasserschäden sind doch versichert.“

Das stimmt nur teilweise. Ein Leitungswasserschaden ist etwas anderes als Wasser, das von außen durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau ins Gebäude eindringt. Leitungswasser ist in vielen Verträgen abgesichert. Elementarschäden benötigen dagegen häufig einen zusätzlichen Einschluss.

„Im Keller steht nichts Wertvolles.“

Auch diese Einschätzung täuscht oft. Im Keller befinden sich häufig Heizungsanlagen, Elektroverteilungen, Waschmaschinen, Trockner, Vorräte, Werkzeuge, Sportausrüstung, Akten oder Möbel. Der Schaden kann schnell höher sein, als man vorher erwartet hätte.

„Mein Haus ist neu, da passiert schon nichts.“

Neue Gebäude können baulich besser aufgestellt sein, sind aber nicht automatisch vor Starkregen oder Rückstau geschützt. Entscheidend sind unter anderem Lage, Entwässerung, Kellerzugänge, Lichtschächte, Rückstausicherung und die konkrete Bauausführung.

„Für Unternehmen ist das nur ein Gebäudethema.“

Bei Unternehmen kann ein Elementarschaden deutlich weiter reichen. Neben beschädigten Räumen oder Einrichtungen können Maschinen, Waren, IT, Unterlagen oder Betriebsabläufe betroffen sein. Eine Betriebsunterbrechung kann wirtschaftlich schwerer wiegen als der reine Sachschaden.

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden prüfen

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

Ein kurzer Blick in die Versicherungspolice reicht oft nicht aus, weil die entscheidenden Details in Bedingungen, Einschlüssen und Entschädigungsgrenzen stehen. Wir empfehlen deshalb, die Absicherung strukturiert zu prüfen.

  • Ist Elementarschutz eingeschlossen?

Der wichtigste Punkt ist zunächst: Enthält Ihre Wohngebäudeversicherung und, sofern relevant, Ihre Hausratversicherung einen Baustein für Elementarschäden? Wenn nicht, besteht bei Starkregen, Hochwasser oder Rückstau häufig eine erhebliche Lücke.

  • Welche Naturgefahren sind versichert?

Nicht jeder Vertrag ist gleich aufgebaut. Es sollte klar sein, ob Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder weitere Naturgefahren enthalten sind. Gerade Rückstau ist ein Punkt, der in der Praxis schnell übersehen wird.

  • Welche Selbstbehalte und Entschädigungsgrenzen gelten?

Viele Elementarschadenversicherungen arbeiten mit Selbstbeteiligungen. Das ist nicht automatisch problematisch, sollte aber bekannt sein. Wichtig ist auch, ob bestimmte Sachen, Gebäudeteile oder Nutzungen begrenzt versichert sind.

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Versicherer können bestimmte Anforderungen stellen, zum Beispiel funktionierende Rückstausicherungen, ordnungsgemäße Wartung oder besondere Sorgfaltspflichten. Solche Obliegenheiten sollten Sie kennen, bevor ein Schaden eintritt.

  • Passt die Versicherungssumme noch?

Gerade bei Wohngebäuden ist eine ausreichende Versicherungssumme wichtig. Sanierungskosten, Materialpreise und Handwerkerleistungen können sich deutlich verändern. Eine veraltete Grundlage kann im Schadenfall zu Problemen führen.

  • Wie sieht die Situation vor Ort aus?

Neben dem Vertrag sollte auch das Gebäude selbst betrachtet werden. Gibt es tiefliegende Eingänge, Lichtschächte, Kellerfenster, Garageneinfahrten oder Hangwasser? Wo steht die Haustechnik? Was lagert im Keller? Gibt es Rückstauklappen und werden diese gewartet?

Versicherungsschutz und Prävention gehören hier zusammen. Eine gute Absicherung hilft finanziell im Schadenfall. Bauliche und organisatorische Maßnahmen können zusätzlich helfen, Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.

Fazit: Elementarschutz frühzeitig prüfen lassen

Starkregen, Überschwemmung und Rückstau können auch Gebäude treffen, die nicht in einem bekannten Hochwassergebiet liegen. Gleichzeitig sind Elementarschäden in Wohngebäude- und Hausratversicherungen häufig nicht automatisch eingeschlossen. Ob der bestehende Schutz ausreicht, hängt daher von den konkreten Vertragsbedingungen und der individuellen Gebäudesituation ab.

Warten Sie mit der Prüfung nicht bis zum Schadenfall. Lassen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge und die örtlichen Risiken fachlich einordnen. Von Nida und Partner unterstützt Sie dabei, mögliche Versicherungslücken zu erkennen und zu beurteilen, ob Ihr Schutz sinnvoll ergänzt werden sollte.

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